Der Oberwalliser Bogenschützenverein Gampel ist ein Sportverein im Verband von Swiss-Archery.

Die Webseitenadresse ist: https://ow-bogenschuetzen-gampel.ch.

Statuten

1. Name, Sitz und Zweck

1.1.   Unter dem Namen „Oberwalliser Bogenschützenverein Gampel“ besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein, mit Sitz in Gampel.

1.2.   Der „Oberwalliser Bogenschützenverein Gampel„ ist dem Schweizerischen Bogenschützenverband angeschlossen und anerkennt dessen Statuten und Reglemente, sowie die Reglemente der FITA.

1.3.   Der Oberwalliser Bogenschützenverein Gampel

–    bezweckt die Pflege und Förderung des Bogensportes

–    fördert das Bogenschiessen als Ausgleichs und Breitensport

–    unterstützt in fachlicher Hinsicht Sportorganisationen und gemeinnützige Institutionen im Bereiche des Bogenschiessen

–    bezweckt die Pflege der Kameradschaft

2.      Mitgliedschaft

2.1.1  Aktivmitglieder

Aktivmitglieder sind SchützInnen welche sich am Bogenschiessen be­teiligen und gewillt sind den Zweck des Vereins anzuerkennen und zu fördern.

2.1.2  Trainingsmitglieder

Können BogenschützInnen werden, die einen SBV-Mitgliederausweis besitzen und die Infrastruktur des Oberwalliser Bogenschützenvereins zu Trainingszwecken benützen wollen.

2.1.3  Passivmitglieder

Passivmitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Verein durch Beiträge oder Leistungen unterstützt, jedoch am Schiessbetrieb nicht teilnehmen will.

2.1.4  Ehrenmitglieder

Die Generalversammlung kann auf Antrag des Vorstandes Personen, welche sich um die Förderung des Vereines oder der von ihm verfolgten Interessen besondere Verdienste erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.

2.2.   Beitritt

Das Beitrittsgesuch ist schriftlich an den Vorstand einzureichen. Der Vorstand kann eine Aufnahme ohne Grundangabe ablehnen. Abgewiesene Gesuchsteller haben ein Rekursrecht an die Generalversammlung. Rekursbegehren sind innert 30 Tagen nach Erhalt der Aufnahmeverweigerung, mittels eingeschriebenem Brief an den Vorstand zu richten.

2.3.   Austritt

Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorstand spätestens 30 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung schriftlich mitzuteilen.

2.3.1  Der Austritt kann nur auf das Ende eines Kalenderjahres erfolgen.

2.3.2  Die austretenden Mitglieder sind für die rückständigen und laufenden Jahresbeiträge haftbar.

2.3.3  Vereinseigenes Material ist in tadellosem Zustand, vor dem Austritt, dem zuständigen Materialverwalter zurückzuerstatten

2.3.4  Mit dem Austritt erlischt jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen.

2.4    Ausschluss

Mitglieder können aus wichtigen Gründen durch Mehrheitsbeschluss aller anwesenden Vorstandsmitglieder ausgeschlossen werden. Vom Vorstand müssen 2/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sein.

Ein diesbezüglicher Beschluss ist dem betroffenen Mitglied mit einem eingeschriebenen Brief mitzuteilen.

Ausgeschlossene Mitglieder haben die Möglichkeit an die nächste ordent­liche Generalversammlung zu rekurrieren, wo endgültig entschieden wird.

3.      Organisation

3.1.   Die Organe des Vereins sind:

a)    die Generalversammlung

b)    der Vorstand

c)    die Rechnungsrevisoren

4.      Generalversammlung 

4.1.   Einberufung

a)    Die ordentliche Generalversammlung wird vom Vorstand einberufen und findet im ersten Quartal des Jahres statt. Die Einladung hat schrift­lich, spätestens 20 Tage vor der Generalversammlung, unter Angaben der Traktanden zu erfolgen.

b)   Ausserordentliche Generalversammlungen können einberufen werden:

–   durch den Vorstand – auf Begehren eines Fünftels der Mitglieder, unter schriftlicher Angabe der Traktanden.

4.2.   Stimmrecht

Alle Mitglieder des Vereins sind an der Generalversammlung mit je einer Stimme stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann nur durch persön­liche Teilnahme ausgeübt werden. Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, Anträge an die Generalversammlung einzureichen. Diese Anträge sind 10 Tage vor der Generalversammlung dem Vorstand einzureichen.

4.3.   Beschlussfassung

a)   Die Beschlüsse werden mit dem einfachen Mehr der Anwesenden Mitglieder gefasst.

b)   Die Abstimmung erfolgt offen, oder auf Verlangen geheim.

c)   Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende nochmals abstimmen zu lassen.

d)   Ergibt sich bei Abstimmungen über Sachgeschäfte Stimmgleichheit, so gilt nach der zweiten Abstimmung der Antrag als abgelehnt, wenn wieder Stimmgleichheit festgestellt wird.

5.      Der Vorstand

5.1.   Der Vorstand der den Verein leitet, setzt sich zusammen aus:

a)    dem Präsidenten

b)    dem Kassier

c)    dem Sekretär

d)    die Generalversammlung kann den Vorstand erweitern und die Funktionen auf mehr Mitglieder verteilen. 5 / 7 / 9

5.2.   Stellenbeschreibung

Die detaillierten Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder werden in Stellenbeschreibung festgehalten.

6.      Rechnungsrevisoren

6.1.Die Prüfung der Rechnungsführung des Vereins und allfälliger Fonds, wird von zwei Rechnungsrevisoren vorgenommen.

7.      Finanzen

7.1.   Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:

a)   Jahresbeiträge der Aktiv-, Trainings-und Passivmitglieder

b)   Subventionen und Zuwendungen

c)   Überschüssen aus Kursen und Veranstaltungen       

d)   Zinsen aus Vermögen

7.2.   Die Mitgliederbeiträge werden durch die Generalversammlung festgesetzt.

7.3.   Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

7.4.   Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich dessen Vermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

8.      Auflösung des Vereins

8.1.   Der Verein „Oberwalliser Bogenschützen Gampel“ kann nicht aufgelöst werden solange der Verein, unter Wahrung des Vereinszweckes, weiter geführt werden kann.

8.2.   Über die Verwendung eines allfälligen Vereinsvermögens entscheiden die bei der Schlussversammlung anwesenden Mitglieder.

8.3.   Mindestens 2/3 der Mitglieder die Zustimmung zur Auflösung des Vereins geben.

9.      Inkraftsetzung

9.1.   Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 24. November 1998 einstimmig gutgeheissen worden und treten ab sofort in Kraft.

Gampel, den 24. November 1998

Oberwalliser Bogenschützenverein Gampel